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Vorteile der Infrarotheizung

+ Minimale Luftzirkulation - reduzierte Staubentwicklung

+ gesünderes Raumklima

+ gleichmäßigere vertikale Temperaturverteilung

+ Verminderung der Lufttrocknung

+ Energiekosteneinsparung bis zu 60% gegenüber Gas/Öl

+ Zonenerwärmung möglich - Zusatzheizung

+ wartungsfrei - keine Zusatzkosten

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Informationen zum ElektroG

Text zur Erfüllung der Informationspflichten
gemäß § 9 Abs. 1, und 2 ElektroG (kurze Fassung)

Zu § 9 Abs. (1) ElektroG

Mit der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes dürfen alte Elektrogeräte ab dem 24. März 2006 nicht mehr zusammen mit dem Restmüll (graue Tonne) entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst werden. Die Abgabe bei den kommunalen Sammelstellen ist immer kostenfrei.
Sie sind als Besitzer eines Altgerätes verpflichtet, dieses zu den vorgesehenen Sammelstellen zu bringen oder, soweit vorhanden, bei einer entsprechenden Sammlung abzugeben. Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt: Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Schadstoffe gezielt behandelt werden können.


Zu § 9 Abs. (2) ElektroG


Nr. 2: Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt
in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens
tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern.
Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung
des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
1. Wiederverwendung von Altgeräten
Die Innovationszyklen von Elektrogeräten werden immer kürzer. So werden häufig
Geräte ausrangiert, obwohl sie viel zu schade für den Müll sind. Geben Sie
diese zur Wiederverwendung weiter - an Freunde, an entsprechende Händler, an
Initiativen in Ihrer Kommune oder an wohltätige Einrichtungen. Wenden Sie sich
vor allem bei IT-Geräten, Unterhaltungselektronik und großen Haushaltsgeräten
an so genannte Re-Use-Initiativen, die sich auf die Weiterbenutzung gebrauchter
Geräte spezialisiert haben. Erkundigen Sie sich danach bei Ihrer Kommune.
2. Verwertung von Altgeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schreibt vor, dass pro Einwohner und
Jahr mindestens 4 kg Elektro-Altgeräte getrennt gesammelt werden sollen. Soweit
die Geräte oder einzelne Bauteile nicht wieder verwendet werden, müssen
je nach Gerät 50 bis 80 Prozent stofflich verwertet, das heißt recycelt werden.
Nr. 3: Die unsachgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten gefährdet Mensch
und Umwelt!
Elektrogeräte bestehen aus ca. 1000 verschiedenen Substanzen; darunter sind
wertvolle Rohstoffe wie Kupfer oder Aluminium, gleichzeitig aber auch umweltund
gesundheitsgefährdende Stoffe wie Cadmium, Blei, Quecksilber und polybromhaltige
Flammschutzmittel. Mit dem Elektro-Gesetz wird der Einsatz dieser
Stoffe in Neugeräten stark eingeschränkt. In einigen Bauteilen jedoch kann heute
auf ihre Verwendung noch nicht verzichtet werden. Zudem haben Elektrogeräte
eine relativ lange Lebensdauer, so dass die derzeit zurückkommenden Altgeräte
häufig noch erhebliche Mengen der Schadstoffe enthalten.
Beispiele für den Nutzen der getrennten Erfassung:
Leuchtstoffröhren benötigen nur wenig Energie und sind sehr langlebig. Sie
enthalten jedoch Quecksilber. Deshalb müssen die Altröhren getrennt von anderen
Abfällen und unbeschädigt erfasst werden. Auf diese Weise wird vermieden,
dass Quecksilberdämpfe in die Umwelt entweichen. Nur durch eine ordnungsgemäße
Entsorgung kann das Quecksilber kontrolliert entfernt und das Altröhrenglas
verwertet werden.
90 Prozent der heute anfallenden Altkühlschränke enthalten Stoffe, die die
Ozonschicht schädigen. Infolgedessen müssen Kühlgeräte in speziellen Anlagen
behandelt werden. Bei der Verwertung von Kühlschränken werden die problematischen
Stoffe wie Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) abgesaugt und sicher
entsorgt. Metalle und Kunststoffe werden recycelt. FCKW-freie Dämmstoffe können
z. B. als Ölbindemittel wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden.
Nr. 4: Ab dem 24. März 2006 werden alle neuen Elektrogeräte mit dieser „durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet:
Das Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll
(Graue Tonne, gelbe Tonne, Biotonne, Papier oder Glas) entsorgt werden darf
sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmensystemen
abzugeben ist.

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erfolgt keine Ausweisung von Steuersätzen bei Preisangaben und auf den Rechnungen.


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